Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die Dienstleistungs- und Vermittlungstätigkeit erfordert eine enge partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.

Grundlage ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der alte Handelsgrundsatz nach beiderseitigem Treu und Glauben auch heute noch gilt und Aufrichtigkeit und Korrektheit nicht juristische Finessen erfordern.

Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten wurden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellt:

1. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Provision

Der Makler wird für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig. Die Provision beträgt 3,57 % des Verkaufspreises bzw. 2,36 Monatskaltmieten, jeweils inklusive 19 % gesetzliche Mehrwertssteuer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Eigentümerangaben

Die Objektangaben wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Verkäufer-, Anbieter- und Angebotsangaben können wir keine Haftung übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

4. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

5. Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Partien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

7. Sonstiges

Die in den Grundrissen eingezeichneten sowie abgebildeten Darstellungen von Einrichtungsgegenständen gehören nicht zum vertraglichen Lieferumfang. Es handelt sich hierbei lediglich um Gestaltungs- und Einrichtungsvorschläge. Alle übrigen Abbildungen unterliegen dem Vorbehalt zukünftiger Änderungen hinsichtlich der Entwicklung des Baugebiets sowie unternehmerischer Disposition. Alle Informationen auf dieser Webseite beruhen auf den Angaben unseres Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unseres Angebots können wir keine Haftung übernehmen.